Gesellschafterliste – Einstweilige Verfügung gegen Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils I § 34 GmbHG Eine Gesellschafterliste stand im Mittelpunkt einer einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit einer Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG.
Der Fall
(stark vereinfacht)
Der Geschäftsführer und Gesellschafter A einer GmbH (Start-up) wurde wegen "Datenklau(s)" als Geschäftsführer der GmbH mit sofortiger Wirkung abberufen und sein Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt.
Sieben Monate später wurden die
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