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Barrierefreiheitspflicht für Websites: Was das neue Gesetz bedeutet Barrierefreiheitspflicht für Websites
Ab Juni 2025 gilt die gesetzliche Barrierefreiheitspflicht für Websites. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und wie die Umsetzung gelingt. Jetzt informieren

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